Rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen

Leistungsbeschreibung & Gesetzlicher Rahmen
Systematische Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Präzise Ermittlung und Bewertung von betrieblichen Risiken sowie die Entwicklung direkt umsetzbarer, praxisnaher Schutzmaßnahmen.
Gesetzliche Verpflichtung nach § 5 ArbSchG
Die Nichteinhaltung der in diesem Bereich vorgeschriebenen Pflichten kann schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG) sowie den DGUV-Richtlinien nach sich ziehen. ATES sichert Ihren Betrieb lückenlos ab.
Leistungsspektrum & Deliverables
- Gefährdungsermittlung
- Risikobewertung
- Praxisnahe Schutzmaßnahmen
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Lassen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen besprechen und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Strategie erarbeiten.
Regulatorische & praktische Detailfragen
Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb aktualisiert werden?
Regelmäßig und insbesondere bei Änderungen an Anlagen, Verfahren, gesetzlichen Vorgaben oder nach Arbeitsunfällen muss eine Überprüfung und Aktualisierung erfolgen.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Gefährdungsbeurteilungen?
Hauptsächlich § 5 ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Je nach Gefahrenbereich greifen zusätzliche Regelungen wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Arbeitsstättenverordnung.